|
Allgemeine Vertragsbestimmungen
1. Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen
Der Vertrag zwischen dem Mieter und Vermieter ist abgeschlossen, wenn der vom Mieter unterzeichnete Vertrag beim Vermieter eingetroffen ist. Die Anzahlung und die Restzahlung werden im Vertrag festgehalten. Trifft der unterzeichnete Vertrag oder die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten.
2. Nebenkosten
Die einzigen nicht-inbegriffenen Nebenkosten sind die Stromkosten für den Betrieb der Heizung. Diese werden am Mietende zu den effektiven Kosten angerechnet und sind vor der Abreise zu bezahlen. Staatliche Abgaben wie Kurtaxen fallen bei uns nicht an.
3. Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen
Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemässen Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Schlüsselhalter/Vermieter zu rügen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.
4. Sorgfältiger Gebrauch
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden. Untermiete ist nicht erlaubt. Der Mieter ist dafür besorgt, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen. Verstösst der Mieter oder Mitbewohner in krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter /Schlüsselhalter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.
5. Rückgabe des Mietobjektes
Das Mietobjekt ist termingerecht in sauberem (besenrein) und ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Verrücktes Inventar (Möbel, Gartenmöbel, Geschirr, Pfannen) ist wieder an den ursprünglichen Ort zu räumen. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig. Kostenpflichtig wird der Mieter auch dann, wenn er das Objekt in nicht oder schlecht gereinigtem Zustand übergibt. In diesem Fall hat er die vollen Endreinigungskosten vor der Abreise zu bezahlen.
6. Annullierung
Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten:
- bis 42 Tage vor Anreise: Fr. 100.-- Bearbeitungsgebühr
- 41 bis 10 Tage vor Anreise: 50 % des Mietpreises
- 9 bis 0 Tage vor Anreise: 80 % des Mietpreises
Ersatzmieter: Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für den Vermieter zumutbar und solvent sein. Er tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein. Mieter und Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietzins. Massgebend für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist das schriftliche Eintreffen der Mitteilung beim Vermieter (bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag). Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Mietzins geschuldet.
7. Höhere Gewalt usw.
Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Massnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.
8. Haftung
Der Vermieter steht für eine vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenützer verursacht werden, das Verschulden wird vermutet. Zu den Möbeln, dem Pool und sonstigen Gegenständen ist Sorge zu tragen. Beschädigungen sind dem Vermieter sofort zu melden und vom Mieter angemessen zu entschädigen. Fehlende Inventargegenstände werden dem Mieter voll verrechnet. Es dürfen keine Nägel in die Wände eingeschlagen werden. Der Vermieter lehnt jede Haftung gegenüber Personenschäden ab, insbesondere die Benützung es Pools geschieht auf eigene Gefahr, und Eltern haften für die Kinder.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Schweizerisches Recht ist anwendbar. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird der Wohnort des Vermieters vereinbart.
10.01.2006 |